Im Jahr 2001 ersetzte das aktuelle Agrardieselgesetz die frühere Gasölverbilligung gemäß dem Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz von 1967. Durch die teilweise Rückvergütung der Energiesteuer strebt diese Gesetzgebung an, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Die rechtliche Grundlage bildet das Energiesteuergesetz, insbesondere § 57, der Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei der Agrardiesel-Steuerentlastung nicht um eine Subvention handelt, sondern vielmehr um einen Ausgleich. Ihr Zweck besteht darin, die Benachteiligung der deutschen Land- und Forstwirtschaft gegenüber Ländern mit niedrigeren Steuersätzen für Agrardiesel zu kompensieren.

Nach den Unklarheiten im Juli bezüglich der Prüfung zur Streichung der Agrardieselbeihilfe im Zusammenhang mit geringeren Kürzungen an anderer Stelle im Bundeshaushalt 2024 sehen wir den jüngsten Ereignissen mit Besorgnis entgegen. Während Sie Herr Cem Özdemir sich im Juli noch klar gegen eine Kürzung der Agrardieselbeihilfe positionierten, warnen Sie nun knapp ein halbes Jahr später davor, dass im kommenden Haushalt neue Kürzungswünsche in Richtung Landwirtschaft, speziell an sogenannte klimaschädliche Subventionen, formuliert werden könnten.

Wie sie bereits erkannt haben, spielt die Landwirtschaft in Deutschland eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft, und jegliche Kürzungen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Lebensgrundlage der Landwirte haben. Derzeit erhalten Land- und Forstbetriebe 21,46 Cent pro Liter verbrauchtem Agrardiesel. Ein Wegfall dieser Beihilfen würde für die Landwirtschaft zu einer markanten Erhöhung der Produktionskosten und einem klaren Nachteil auf dem europäischen Markt führen.

Auch unter dem Aspekt des steigenden Anteils von biologisch wirtschaftenden Betrieben, wie von der Regierung gefordert, würde dies für diese Betriebe zu einer nicht tragbaren Kostensteigerung führen. Dies resultiert unter anderem aus den zusätzlichen Feldüberfahrten aufgrund der mechanischen Unkrautbekämpfung. Wir sind der Meinung, dass dies nicht das Ziel einer Regierung sein kann, selbst ernannte Visionen durch ideologisches Denken zu vereiteln. Daher sehen wir Sie, Herr Cem Özdemir, als
Landwirtschaftsminister in der Verantwortung, solche Vorgehensweisen zu stoppen.

Als LSV Deutschland e.V. dulden wir keine weiteren Gängelungen seitens der Regierung. Unsere Forderung ist, dass diese Steuerentlastung erhalten bleibt, um eine Ernährungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und die regionale Landwirtschaft sowie die Einkommenssicherheit für die Landwirte zu garantieren. Als Alternative
favorisiert der LSV Deutschland ein System, bei dem anstelle des steuerentlasteten Diesels ein separater Agrardiesel, ähnlich dem eingefärbten Heizöl, eingeführt wird, wie es bereits in anderen EU-Mitgliedsstaaten üblich ist. Dies sorgt nicht nur für Bürokratieabbau seitens der Landwirte, sondern auch für Kostenersparnisse
im Bereich der Verwaltung des Staatsapparates.

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